Skip To The Main Content
 

swissDIGIN-Inhaltsstandard

Der Kernstandard definiert die für elektronische Einzelrechnungen erforderlichen Pflichtfelder. Als Ergänzung werden optionale Inhaltsfelder aufgeführt, die je nach Unternehmen und Anwendungsbereich von Rechnungsempfängern gefordert werden können oder für die Abbildung von Sammelrechnungen oder Gutschriften nötig sind.


Version 4.2 ist die aktuelle Fassung und wurde am 17. Januar 2023 von den swissDIGIN-Partnern einstimmig verabschiedet. Der swissDIGIN-Inhaltsstandard (Version 4.0) wurde im September 2017 vom Verein eCH auch als E-Government-Standard eCH-0069 genehmigt.

 

 

swissDIGIN-Inhaltsstandard für die elektronische Rechnung, Version 4.2

Download PDF (Deutsche Version)
Download XLS (Deutsche Version)

Download PDF (English Version) Important: English translation is a working document that has not been released officially by the swissDIGIN partner organizations. 

Download XLS (English Version)

Die Excel-Datei dient als Arbeitsdokument, damit eigene Ansichten generiert und nicht benötigte Felder ausgeblendet werden können.


 

Musterrechnungen

Diese Dokumente stellen die laut swissDIGIN erforderlichen bzw. möglichen Rechnungsinhalte in übersichtlicher Art und Weise dar, wie man es von der Papierrechnung her gewohnt ist. Dies soll dazu beitragen, dass die in der Inhaltsspezifikation definierten Rechnungsfelder einfacher identifiziert werden können.

Einzelrechnung mit Bestellbezug (Minimalinhalte laut Kernstandard)
Einzelrechnung ohne Bestellbezug (Minimalinhalte laut Kernstandard)


 

Einsatzfokus des swissDIGIN-Inhaltsstandards

Der Standard unterstützt die inhaltliche Abstimmung zwischen den am elektronischen Rechnungsaustausch beteiligten Parteien. Diese Diskussion kann von den Fachabteilungen (Einkauf/Verkauf) geführt werden und bildet eine entscheidende, oft unterschätzte Grundlage für ein E-Invoicing-Projekt.

Hinweise für eine erfolgreiche Realisierung finden Sie unter Know-how – Realisierung


swissDIGIN-Inhaltsstandard Änderungsprozess

Für Änderungsanträge zum swissDIGIN-Inhaltsstandard gelten ab 1. Januar 2020 folgende Rahmenbedingungen:

 

  1. Antragsteller: jede Person/Organisation mit einem begründeten Änderungsinteresse

  2. Vernehmlassungsgremium: Partnerorganisationen und Teilnehmende des swissDIGIN-Forums

  3. Entscheidungsgremium: Je eine Person der Partnerorganisationen des swissDIGIN-Forums

  4. Prozesskoordination: Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland

GS1 Switzerland ist befugt, Anträge, die offensichtlich auf eine grossmehrheitliche Zustimmung bzw. Ablehnung stossen würden, direkt dem Entscheidergremium zur formellen Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Der vollständig ausgefüllte, begründete Änderungsantrag wird an info@swissdigin.ch eingereicht. Pro Änderung ist ein separater Antrag zu stellen.
  2. Die Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland prüft, ob die formalen Kriterien erfüllt sind. Falls nicht, geht der Antrag zurück an den Antragsteller.
  3. Die Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland versendet den Antrag an das Vernehmlassungsgremium zur Stellungnahme.
  4. Das Vernehmlassungsgremium hat 4 Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahmen, die nach der Frist eintreffen werden nicht berücksichtigt.
  5. Die Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland trägt die Stellungnahmen zusammen und bereitet die Unterlagen für die Entscheidungsfindung vor.
  6. Das Entscheidungsgremium beschliesst im Rahmen seiner zwei jährlichen Meetings unter Berücksichtigung der Stellungnahmen über den Antrag. In dringenden Fällen kann die Entscheidung auf dem Korrespondenzweg erfolgen.
  7. Die Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland veröffentlicht auf der Website eine neue Version des Inhaltsstandards und publiziert diese in der News-Rubrik sowie im nächstmöglichen swissDIGIN-Newsletter. Die Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland prüft zudem, ob die Änderung Auswirkungen auf den publizierten eCH-Standard eCH-0069 hat und unternimmt allenfalls die nötigen Anpassungsschritte.

    Formular für Antrag zur Änderung des swissDIGIN-Inhaltsstandards.
 

Historie des swissDIGIN-Inhaltsstandards

Die Version 4.2 des swissDIGIN-Inhaltsstandards wurde im Januar 2023 veröffentlicht.

Neu von Version 4.1 auf Version 4.2 ist die Streichung des Feldes K-05-06 ESR-Teilnehmernummer, da dieses mit der QR-Rechnung nicht mehr benötigt wird.

Am 3. Juni 2020 wurde die Version 4.1 verabschiedet. Die Erläuterungen zu den beiden FeldernK-05-05 Zahlungsreferenznummer und K-05-08-a IBAN-Nummer wurden im Zusammenhang mit der Einführung der QR-Rechnung ergänzt.

Am 24. Oktober 2016 wurde die Version 4.0 verabschiedet. Neu wurde der swissDIGIN-Standard "light" eingeführt, welcher beabsichtigt, den elektronischen Rechnungsaustausch weiter zu vereinfachen und insbesondere einen unkomplizierten Einstieg zu ermöglichen.

Am 5. März 2014 wurde die Version 3.2 verabschiedet. Dabei wurde das Bemerkungsfeld P-02-05 (Mengeneinheit) angepasst.

Am 20. März 2013 wurde die Version 3.1 verabschiedet. Es geht dabei um die Anpassung der Empfehlung, in welchem Format die UID als MWST-Nummer in einer elektronischen Rechnung übermittelt werden soll (Bemerkungsfeld K-02-02).

Am 23. März 2011 wurde die Version 3.0 verabschiedet. Sie ist das Ergebnis einer Überprüfung, Straffung und Anpassung an internationale Standardisierungsentwicklungen im E-Invoicing und berücksichtigt auch die Situation von öffentlich-rechtlichen Organisationen. Auch die UID wurde integriert.

Per 15. Mai 2007 wurde die Version 2.0 verabschiedet. Die Inhaltsfelder haben dabei keine Änderungen erfahren.

Am 20. April 2005 wurde die Version 1.1 verabschiedet. Sie wurde gegenüber der Vorversion 1.0 erweitert und unterstützt auch die Abbildung von Sammelrechnungen und Gutschriften.

Am 30. November 2004 wurden die Inhalte für die elektronische Einzelrechnung von den am Projekt beteiligten Unternehmen (Rechnungsempfänger und Service-Provider) verabschiedet.