swissDIGIN-Inhaltsstandard 

Der Kernstandard definiert die für elektronische Einzelrechnungen erforderlichen Pflichtfelder. Als Ergänzung werden optionale Inhaltsfelder aufgeführt, die je nach Unternehmen und Anwendungsbereich von Rechnungsempfängern gefordert werden können oder für die Abbildung von Sammelrechnungen oder Gutschriften nötig sind.

Version 4.2 ist die aktuellste Fassung und wurdeam 17. Januar 2023 von den swissDIGIN-Partnern einstimmig verabschiedet. Der swissDIGIN-Inhaltsstandard (Version 4.0) wurde im September 2017 vom Verein eCH auch als E-Government-Standard eCH-0069 genehmigt.
 

swissDIGIN-Inhaltsstandard für die elektronische Rechnung, Version 4.2

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    Die Excel-Datei dient als Arbeitsdokument, damit eigene Ansichten generiert und nicht benötigte Felder ausgeblendet werden können.


Einsatzfokus des swissDIGIN-Inhaltsstandards
Der Standard unterstützt die inhaltliche Abstimmung zwischen den am elektronischen Rechnungsaustausch beteiligten Parteien. Diese Diskussion kann von den Fachabteilungen (Einkauf/Verkauf) geführt werden und bildet eine entscheidende, oft unterschätzte Grundlage für ein erfolgreiches E-Invoicing-Projekt. 
Hinweise für eine erfolgreiche Realisierung finden Sie unter Know-How 


swissDIGIN-Inhaltsstandard Änderungsprozess
Für Änderungsanträge zum swissDIGIN-Inhaltsstandard gelten ab 1. Januar 2020 folgende Rahmenbedingungen:

Beteiligte Instanzen

1.    Antragsteller: jede Person/Organisation mit einem begründeten Änderungsinteresse

2.    Vernehmlassungsgremium: Partnerorganisationen und Teilnehmende des swissDIGIN-Forums

3.    Entscheidungsgremium: Je eine Person der Partnerorganisationen des swissDIGIN-Forums

4.    Prozesskoordination: Leitung swissDIGIN, GS1 Switzerland

GS1 ist befugt, Anträge, die offensichtlich auf eine grossmehrheitliche Zustimmung bzw. Ablehnung stossen würden, direkt dem Entscheidergremium zur formellen Beschlussfassung vorzulegen.

Ablauf

1.    Der vollständig ausgefüllte, begründete Änderungsantrag wird an info@swissdigin.ch eingereicht. Pro Änderung ist ein separater Antrag zu stellen.

2.    Die Leitung swissDIGIN, GS1 prüft, ob die formalen Kriterien erfüllt sind. Falls nicht, geht der Antrag zurück an den Antragsteller.

3.    Die Leitung swissDIGIN, GS1 versendet den Antrag an das Vernehmlassungsgremium zur Stellungnahme.

4.    Das Vernehmlassungsgremium hat 4 Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahmen, die nach der Frist eintreffen werden nicht berücksichtigt.

5.    Die Leitung swissDIGIN, GS1 trägt die Stellungnahmen zusammen und bereitet die Unterlagen für die Entscheidungsfindung vor.

6.    Das Entscheidungsgremium beschliesst im Rahmen seiner zwei jährlichen Meetings unter Berücksichtigung der Stellungnahmen über den Antrag. In dringenden Fällen kann die Entscheidung auf dem Korrespondenzweg erfolgen.

7.    Die Leitung swissDIGIN, GS1 veröffentlicht auf der Website eine neue Version des Inhaltsstandards und publiziert dies in der News-Rubrik sowie im nächstmöglichen swissDIGIN-Newsletter. Die Leitung swissDIGIN, GS1 prüft zudem, ob die Änderung Auswirkungen auf den publizierten eCH-Standard eCH-0069 hat und unternimmt allenfalls die nötigen Anpassungsschritte.

Historie des swissDIGIN-Inhaltsstandards 
Die Version 4.2 des swissDIGIN-Inhaltsstandards wurde im Januar 2023 veröffentlicht. Neu von Version 4.1 auf Version 4.2 ist die Streichung des Feldes K-05-06 ESR-Teilnehmernummer, da dieses mit der QR-Rechnung nicht mehr benötigt wird. 

Frühere Änderungen

Am 3. Juni 2020 wurde die Version 4.1 verabschiedet. Die Erläuterungen Zu den beiden Zahlungsreferenznummer K05-05 und K05-08a und IBAN-Nummer wurden im Zusammenhang mit der Einführung der QR-Rechnung ergänzt. 

Am 24. Oktober 2016 wurde die Version 4.0 verabschiedet. Neu wurde der swissDIGIN-Standard "light" eingeführt, welcher beabsichtigt, den elektronischen Rechnungsaustausch weiter zu vereinfachen und insbesondere einen unkomplizierten Einstieg zu  ermöglichen. 

Am 5. März 2014 wurde die Version 3.2 verabschiedet. Dabei wurde das Bemerkungsfeld P-02-05 (Mengeneinheit) angepasst.

Am 20. März 2013 wurde die Version 3.1 verabschiedet. Es geht dabei um die Anpassung der Empfehlung, in welchem Format die UID als MWST-Nummer in einer elektronischen Rechnung übermittelt werden soll (Bemerkungsfeld K-02-02).

Am 23. März 2011 wurde die Version 3.0 verabschiedet. Sie ist das Ergebnis einer Überprüfung, Straffung und Anpassung an internationale Standardisierungsentwicklungen im E-Invoicing und berücksichtigt auch die Situation von öffentlich-rechtlichen Organisationen. Auch die UID wurde integriert.

Per 15. Mai 2007 wurde die Version 2.0 verabschiedet. Die Inhaltsfelder haben dabei keine Änderungen erfahren.

Am 20. April 2005 wurde die Version 1.1 verabschiedet. Sie wurde gegenüber der Vorversion 1.0 erweitert und unterstützt auch die Abbildung von Sammelrechnungen und Gutschriften.

Am 30. November 2004 wurden die Inhalte für die elektronische Einzelrechnung von den am Projekt beteiligten Unternehmen (Rechnungsempfänger und Service-Provider) verabschiedet.